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Marfan Hilfe (Deutschland) e.V.

 

Für alle Patientinnen und Patienten in Europa sind ihre Rechte nun klar geregelt, wenn sie im EU-Ausland Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen wollen: Die Kosten für die Auslandsbehandlung werden von der Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch bei der entsprechenden Behandlung im Inland angefallen wären. Zur Umsetzung der Richtlinie war im deutschen System keine grundsätzlichen Rechtsänderungen notwendig. Denn die Richtlinie orientiert sich eng an der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, und diese wurde bereits 2004 in deutsches Recht umgesetzt. Weiterführende gut verständliche Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/p-q/patientenmobilitaetsrichtlinie/ .

Aufgrund der Richtlinie sind in jedem Mitgliedsstaat Nationale Kontaktstellen errichtet worden, die für betroffene Patienten, die aus einem Mitgliedsstaat zur Behandlung kommen oder in einen anderen Mitgliedsstaat zur Behandlung gehen, Informationen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zur Verfügung gestellt. In Deutschland ist diese Nationale Kontaktstelle bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) im GKV-Spitzenverband angesiedelt. Finanziert wird EU-Patienten.de vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie den privaten Krankenversicherungen. Hier finden Sie weiterführende praktische Informationen in Form von Checklisten zur Behandlung in der BRD oder innerhalb der Europäischen Union: http://www.eu-patienten.de/de/startseite/startseite.jsp.

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